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Inka Müller-Seubert, LL.M., Rechtsanwältin Bereich Arbeitsrecht Kanzlei CMS Hasche Sigle

Inka Müller-Seubert, LL.M., Rechtsanwältin Bereich Arbeitsrecht Kanzlei CMS Hasche Sigle

Vom Arbeitnehmer zum Cyborg – Der Einsatz von Mikrochipimplantaten im Arbeitsverhältnis.

ZUM THEMA
Immer mehr Menschen lassen sich Mikrochips unter die Haut implantieren, um diese als Ersatz für herkömmliche Speicherkarten zu verwenden. Auf den etwa ein Reiskorn großen Mikrochips können diverse Daten gespeichert werden, von Gesundheitsdaten über Zahlungsdaten bis hin zu Tickets für öffentliche Verkehrsmittel.

Lesegeräte lesen die auf dem Mikrochip gespeicherten Daten mithilfe von Nahfeldkommunikation (NFC) aus. Das Lesegerät muss dabei in einem Abstand von wenigen Zentimetern vom Mikrochip verwendet werden. Diese Art der Datenübermittlung wird bereits bei sogenanntem kontaktlosen Bezahlen mit der Kreditkarte oder dem Smartphone eingesetzt, welches weder die Eingabe eines PINs noch die Unterschrift des Berechtigten erfordert.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Karten und Schlüssel werden überflüssig, weil sich alle erforderlichen Daten auf dem Mikrochip befinden.

Auch im Arbeitsverhältnis bieten sich zahlreiche Einsatzmöglichkeiten, etwa als Schlüssel zum Öffnen von Türen, zur Arbeitszeiterfassung oder zur Bezahlung in der Kantine. Was in Deutschland derzeit noch als Zukunftsutopie anmutet, ist beispielsweise in Schweden und England bereits im Alltag angekommen.

Nach diesem Abend wissen Sie, für welche Zwecke derartige Mikrochips von Arbeitnehmern verwendet werden können und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

ÜBER DIE REFERENTIN
Inka Müller-Seubert, LL.M., ist Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. Sie hat in ihrer Dissertation zum Thema Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis geforscht und ist selbst gechippt.


ABLAUF
19.00 Uhr: Get-together
19.30 Uhr: Vorspeise
20.00 Uhr: Start Vortrag mit Diskussion
ca. 21.00 Uhr: Hauptgang
ab 22.00 Uhr: Ausklang des Abends

Die TEILNAHMEGEBÜHR beinhaltet ein 3-Gang Menü. Die Getränke sind bitte vor Ort nach Verzehr zu zahlen.

DRESSCODE: Business

ANFAHRT
Es besteht die Möglichkeit am Abend für eine Parkgebühr in Höhe von 2 € / Stunde im ROTONDA Parkhaus zu parken. Bitte beachten Sie, dass der ROTONDA Business-Club nicht der Betreiber des Parkhauses ist.

Zufahrt zur hauseigenen Tiefgarage - Pantaleonswall 36
Achtung: Die Einfahrt zur Tiefgarage liegt etwas verdeckt an der Straßenecke. Bitte bei der Tiefgarage hinunter bis vor das Rolltor fahren. Es öffnet automatisch.